Gemeinschaftsküche in Oberhaching
–– Gemeinschaftsküche in Oberhaching

Bei Interesse und Fragen zu
Pflege-Wohngemeinschaften rufen Sie uns an:

Frau Vlasta Beck
08841 / 4 85 48 14
v.beck@maro-genossenschaft.de

Ambulant betreute Pflege- Wohngemeinschaften

Hilfs- und Pflegebedürftigkeit bedeuten immer ein Eingriff in die bisherige Lebensführung. Wer Hilfe braucht und auf Unterstützung angewiesen ist, befürchtet den Verlust der Selbständigkeit und der Selbstbestimmung. Das sind vielleicht die größten Ängste, welche mit dieser Situation zusammenhängen.
Dem möchte die MARO Genossenschaft entgegenwirken, in dem sie Pflege-Wohngemeinschaften gründet.

Pflege-Wohngemeinschaften sind eine Alternative für SeniorInnen, die bei der Bewältigung der Alltagsaufgaben Hilfe benötigen und suchen, sich aber nicht vorstellen können, in ein klassisches Pflegeheim umzuziehen und die Alltagsgestaltung zum größten Teil aus der Hand zu geben.

Die Bewohner und Bewohnerinnen in den Pflege-Wohngemeinschaften agieren selbstbestimmt. Sie bilden ein Gremium, das im Rahmen der regelmäßigen Sitzungen alle wichtigen Entscheidungen gemeinschaftlich trifft. Bei Bedarf kann jeder von einem Angehörigen unterstützt werden, z. B. wenn der körperliche Zustand die Teilnahme an den Sitzungen nicht erlaubt.

Gremium der Selbstbestimmung

Das Gremium entscheidet etwa darüber, welcher Pflegedienst engagiert wird und was dieser zu tun hat. Anders als im Pflegeheim hat sich der Pflegedienst also nach den mehrheitlich gefällten Beschlüssen des Gremiums zu richten und auch in anderen Bereichen ist das Leben in der Wohngemeinschaft so weit wie möglich selbstbestimmt. Durch die Einbindung des Pflegedienstes ist eine professionelle 24-Stunden-Betreuung auf jeden Fall gewährleistet.

Auch die Begrenzung auf maximal 10 Plätze – immer Einzelzimmer mit eigenem Bad, und von den Bewohnern eingerichtet – trägt zu einer familiären Atmosphäre bei und macht das Zusammenleben leichter.

Die MARO Genossenschaft lässt die Bewohner und Bewohnerinnen bei allem, was zu organisieren und zu entscheiden ist, nicht allein. Das Gremium wird von einer professionellen Fachkraft von Anfang an, in Form der sogenannten Moderation, zwei Jahre angeleitet und begleitet.
Hilfsbedürftig und trotzdem selbstbestimmt und in einer wertvollen Gemeinschaft leben – dafür steht MARO.

–– Vlasta Beck in den Wohngemeinschaften Dietramszell

Das spricht für die MARO Pflege-Wohngemeinschaft – darauf kommt es an:

  • Das „normale Leben“ geht weiter: Die Bewohner dürfen alltägliche Tätigkeiten verrichten und behalten wichtige soziale Kompetenzen vielfach länger als im Pflegeheim.
  • Die Lösung für Bewohner und bei Bedarf für unterstützende Angehörige: Die Möglichkeiten, sich aktiv in Pflege und Gemeinschaft einzubringen, sind vielfältig. Im Gremium nutzen sie viele Möglichkeiten zur Mitbestimmung und Gestaltung (z.B. Pflegedienst, Personalschlüssel, Speisepläne, Einrichtung und Alltag).
  • Die Lösung für pflegende Angehörige: Durch die Entlastung wieder Zeit für sich zu haben.
  • Vertrautheit und Nähe statt Anonymität und Masse: Die Wohngemeinschaften sind mit maximal zehn Bewohnern sehr familiär ausgerichtet. Die Nähe zum bisherigen Wohnort schenkt den Bewohnern zusätzliche Vertrautheit.
  • 24 Stunden vor Ort versorgt: Tag und Nacht ist rund um die Uhr ein ambulanter Betreuungs- und Pflegedienst in der Wohngemeinschaft tätig.
  • Bewährtes Know-how: Unser Konzept basiert auf praxiserprobten und wissenschaftlich fundierten Erfahrungen.
  • Die Lösung vor Ort: Wohngemeinschaften für Pflege werden als zukunftsweisende Antwort auf den lang geforderten Strukturwandel in der Pflege in Bayern vom Staat ausdrücklich gefördert. Wir sehen Wohngemeinschaften nicht als Konkurrenz zu stationären Einrichtungen, sondern vielmehr als Baustein in einem intelligenten Angebotsmix – besonders für den ländlichen Raum. 
  • Optimales Kosten-Nutzen-Verhältnis: MARO errichtet und vermietet die Wohngemeinschaften nach genossenschaftlichen Kriterien. Kurz: Es geht um das Wohlbefinden der Bewohner und nicht um Gewinn: Deshalb bleiben die Kosten trotz der umfassenden Betreuungsleistungen im Rahmen der stationären Einrichtungen.

Die MARO Wohngemeinschaften werden durch das Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege gefördert.

–– Gemeinschaftsgarten der Wohngemeinschaft Oberhaching

Häufig gestellte Fragen zu MARO Pflege-Wohngemeinschaften

Pflege-Wohngemeinschaften bilden eine innovative Wohnform zwischen häuslicher Betreuung und stationärem Pflegeheim. Das Leben der Bewohner orientiert sich so nah wie möglich an einem „normalen“ Alltag. Sie verrichten alltägliche Aufgaben wie z.B. Gemüse waschen oder den Tisch decken und erhalten sich dadurch wichtige Kompetenzen. Verhaltensauffälligkeiten treten seltener auf als in Pflegeheimen.

Angehörige vermeiden eine Überforderung durch die häusliche Pflege, können sich jedoch jederzeit in den Alltag der Wohngemeinschaft einbringen. Bei den Pflegekräften sinkt das Risiko eines „Burn-Out“, denn sie werden maximal 30 Stunden pro Woche eingesetzt. Mehr noch, es bleibt Zeit für die Dinge, die einen Tag lebenswert machen, wie Menschlichkeit und persönliche Ansprache.

Beim Aufbau von Projekten dieser Wohnform orientierten wir uns an einem praxiserprobten und wissenschaftlich fundierten Wohn- und Betreuungskonzept:

  • Jede Wohngemeinschaft hat maximal 10 Bewohnerinnen und Bewohner
  • Barrierefreie, an den speziellen Bedürfnissen der Bewohner orientierte Architektur
  • Gemeinsame Wohnküche, Wohnzimmer und Gemeinschaftsräume
  • Wohnen nah am Wohnort und in überschaubarer, vertrauter Umgebung
  • Alltagsnahe Gestaltung des Gemeinschaftslebens mit der Möglichkeit, Aufgaben zu übernehmen und an gemeinsamen Unternehmungen teilzunehmen
  • Hohe Anzahl von 2 bis 4 Betreuungs-, Pflege und Hauswirtschaftskräften
  • Rund um die Uhr Betreuung und Pflege an 24 Stunden / 7 Tagen die Woche durch einen ambulanten Pflegedienst bzw. Dienstleister
  • Transparente Kosten – keine teuren Verwaltungsgebühren

Die Mieter sind Mitglieder im sog. Gremium der Selbstbestimmung. Als Mitglieder dieses Gremiums entscheiden sie über alle Angelegenheiten des Gemeinschaftslebens (z.B. über Art und Umfang der Betreuung, die Personalqualität oder die Auswahl neuer Mieter). Die Arbeit des Gremiums erhält die hohe Lebensqualität und sichert die Kostentransparenz der Wohngemeinschaft: Jeder kann nachvollziehen, wofür und wie viel Geld ausgegeben wird.

Das Zusammenwachsen der Wohngemeinschaft wird durch eine externe Moderation unterstützt, die in regelmäßigen Abständen mit den Bewohnern zusammentrifft.

Pflegeleistungen werden von den Bewohnern individuell gebucht und durch einen frei wählbaren ambulanten Pflegedienst geleistet. Die Wohngemeinschaft engagiert darüber hinaus einen Dienstleister, der sich um die Hauswirtschaft und die 24-stündige Betreuung der Wohngemeinschaft kümmert. Auch die Einbindung von ehrenamtlichen Helfern ist gewünscht.

Wichtig zu wissen: die Genossenschaft ist ausschließlich Bauherr und Vermieter – sie fungiert nicht als „Betreiber“ der Wohngemeinschaft. Alle wichtigen Entscheidungen zu Betreuung, Pflege, Personalqualität und Alltagsgestaltung treffen die Angehörigen, die sich zu diesem Zweck im Gremium organisieren.

Grundsätzlich gilt: Das Leben in der Gemeinschaft gelingt am besten, wenn die Beteiligten offen für das Zusammenleben mit anderen sind. Die Wohngemeinschaften der MARO eignen sich darüber hinaus besonders für Menschen

  • mit anerkannter Pflegestufe
  • mit dem Bedürfnis nach einem gemeinschaftlich gestalteten Alltag – ohne die starren Abläufe klassischer Heimbetriebe
  • mit Interesse am Leben in einer Gemeinschaft und Offenheit für ein neues Wohnumfeld

Bewohner bzw. Angehörige sollten die Bereitschaft mitbringen, diese selbstbestimmte Wohnform durch eigene Impulse und regelmäßiges Engagement aktiv zu gestalten. Hierzu kann es von Vorteil sein, wenn die Angehörigen in näherer Umgebung zur Wohngemeinschaft wohnen.

Die MARO plant, errichtet und vermietet die Pflege-Wohngemeinschaften nach genossenschaftlichen Kriterien. So können wir sicherstellen, dass die Wohngemeinschaften in den Händen einer engagierten Anlegergemeinschaft liegen, der es um das Wohlbefinden der Mieter und nicht den gesteigerten Profit geht.

Das Eigenkapital für unsere Wohngemeinschaften wird vollständig durch Anlegerinnen und Anleger eingebracht, die entsprechend Anteile an der Genossenschaft erwerben. Die Mieter entrichten eine monatliche Miete.

Sollten die finanziellen Mittel nicht (mehr) ausreichen, so kann Sozialhilfe beantragt werden.Für Mieter mit geringerem Einkommen greift die Wohnraumförderung des Landratsamtes.

Unsere Wohngemeinschaften werden nach einem Personalschlüssel betreut, der deutlich über dem von Stationen in Pflegeheimen liegt. Bei einer Belegung von zehn Mietern kümmern sich beispielsweise zwei bis drei speziell ausgebildete Betreuungs- und Pflegekräfte gleichzeitig um eine aktive Alltagsgestaltung – an sieben Tagen in der Woche. Nachts ist eine Präsenz- oder Pflegekraft für die Wohnungsgemeinschaft verantwortlich. Dennoch bewegen sich die Kosten in einer Pflege-Wohngemeinschaft im Rahmen der Kosten in einem Pflegeheim.

Anders als in großen Einrichtungen ist kein Verwaltungsapparat zu finanzieren. Auch können Betreuungs- und Pflegeleistungen sehr bedarfsgerecht vereinbart werden. Die Bewohner bestimmen über alle Ausgaben der Wohngemeinschaft und halten so die Kosten transparent und in einem verträglichen Bereich. Wie auch in genossenschaftlichen Wohnungen ist der Mietzins stets an den Selbstkosten orientiert – es müssen also keine investorengesteuerten Gewinnvorstellungen „einkalkuliert“ werden.

In der Wohngemeinschaft gibt es keinen „Betreiber“. Bewohner und bei Bedarf unterstützende Angehörige haben deutlich mehr Mitwirkungsmöglichkeiten als in klassischen Pflegebetrieben.

Das Gremium trifft alle wesentlichen Entscheidungen, z.B. welcher ambulante Pflegedienst in welchem Umfang pflegerische Leistungen erbringt. Oder auch, was gekocht wird, wie der Gemeinschaftsraum eingerichtet ist oder in welchem Umfang ehrenamtliche Helfer mit den Mietern z.B. musizieren, basteln, spazieren gehen.

Wie viel eigene Zeit und Arbeit Sie selbst einbringen möchten, hängt von Ihnen und den Beschlüssen im Gremium ab. Auch der körperliche Zustand wird sich auf die Intensität der Eigeninitiative sicher auswirken. Hier kommt die Unterstützung durch Angehörige wieder zur Geltung, um z.B. bei der Pflege des Gartens, bei der Vorbereitung von Festen oder bei einem Ausflug Hilfe zu leisten.
Wichtig ist in allen Fällen, dass die Gremiumssitzungen etwa alle 6 Wochen stattfinden und dort aktiv mitentscheiden werden kann.

Nein. Der Bewohner muss selbst Mitglied sein. Der Mietvertrag muss vom Bewohner selbst bzw. in seinem Namen unterzeichnet werden. Eine rechtzeitige Vorsorge wird empfohlen: Die Dauer der Mitgliedschaft ist eines unserer Vergabekriterien. Durch eine frühzeitige Mitgliedschaft können bessere Chancen auf einen WG-Platz gesichert werden.

Bei der Vergabe von WG-Plätzen gehen wir objektiv nach unseren Vergaberichtlinien vor. In einer Vergabesitzung werden alle Interessensbekundungen gesichtet und dann nach Kriterien geordnet. Die beiden wichtigsten Kriterien sind örtliche Verbundenheit und Dauer der Mitgliedschaft. Die Höhe der Genossenschaftsanteile spielt dagegen keine Rolle.

Wir empfehlen eine frühzeitige Interessensbekundung. Nicht immer ist sofort ein freier Platz verfügbar. Sollten Sie also einen langsam wachsenden Bedarf erkennen, können Sie sich gerne bei uns melden und sich vormerken lassen.

Im Falle schwerer Pflegebedürftigkeit gerade nicht. Die Wohngemeinschaft ist ein Ort, an dem jeder Mieter nicht nur alt werden, sondern auch bei schwerer Pflegebedürftigkeit bleiben darf. Das Konzept der Wohngemeinschaft sieht ausdrücklich den Verbleib bis zum Tode vor. Im Falle einer demenziellen Erkrankung, muss individuell entschieden werden. Ein Umzug in die MARO Demenz-Wohngemeinschaft wird angestrebt.

In Bayern unterliegen Wohngemeinschaften nicht der Heimgesetzgebung. Das Bayerische „Pflege- und Wohnqualitätsgesetz“ (PfleWoqG) nimmt seit 2008 die Wohngemeinschaften ausdrücklich von der Heimgesetzgebung aus und unterstellt sie einer eigenen, stark an den Bewohnern und Angehörigen ausgerichteten Regelung.

Eine jährliche Qualitätsprüfung erfolgt durch die staatlichen Fachstellen für Pflege- und Behinderteneinrichtungen – Qualitätsentwicklung und Aufsicht (kurz: FQA). Der Betreuungs- und Pflegedienst wird zusätzlich vom MDK (medizinischer Dienst der Kassen) geprüft.
Das Gremium hat zudem das Recht, Qualitätskriterien wie zum Beispiel die regelmäßige Schulung der Betreuungs- und Pflegekräfte, Qualifikation, Sprachkenntnisse, therapeutische Ausbildungen etc. festzulegen.

Der Unterschied zum sog. Betreuten Wohnen besteht vor allem darin, dass an jedem Tag 24 Stunden lang Betreuungs- und Pflegekräfte für die Mieter da sind. Sie werden speziell für die Aufgaben in Wohngemeinschaften weitergebildet und gestalten den Alltag der Mieter aktiv mit.

In den Wohngemeinschaften werden alle Angebote vom Gremium organisiert – Sie müssen also keine zusätzliche Dienstleistungspauschale (meist 150-200 € pro Monat) für eine Servicestelle bezahlen. Und anders als im Pflegeheim werden in den Wohngemeinschaften die Wünsche und Bedürfnisse der Mieter und Angehörigen viel stärker in den Mittelpunkt gestellt.