So werden Sie Mitglied
Mitmachen ist unkompliziert und bezahlbar: Beim Eintritt in die Genossenschaft zeichnen neue Mitglieder drei sogenannte „Mitgliedsanteile” im Wert von zusammen 1.500 Euro, die in das Eigenkapital der Genossenschaft eingehen. Diese 1.500 Euro werden bei Austritt nach dem in der Satzung festgelegten Zeitraum rückerstattet. Wenn eine für Sie passende Wohnung fertiggestellt oder neu vergeben wird, zeichnen Sie weitere sogenannte „wohnungsbezogenen Pflichtanteile“. Die Höhe der wohnungsbezogenen Pflichtanteile fällt je nach Projekttyp, Größe und Zuschnitt der Wohnung unterschiedlich aus. Wenn gewünscht, fördert die KfW-Bank mit dem KfW Programm 134, den Erwerb von wohnungsbezogenen Pflichtanteilen.
Alle für eine Mitgliedschaft nötigen Informationen und Dokumente finden Sie hier zum Download.
Rechte und Pflichten der Mitglieder
Die Genossenschaft gilt als eine sehr demokratisch geprägte Rechtsform. So werden die Mitglieder auch außerhalb der jährlichen Mitgliederversammlung in das aktuelle Genossenschaftsgeschehen einbezogen und verfügen über eine Vielzahl von Rechten.
Zum Beispiel
• die Wahl des Aufsichtsrates, welcher den Vorstand bestellt
• ein umfassendes Auskunftsrecht
• das Recht, jederzeit Einsicht in die Bilanz, die Anmerkungen des Aufsichtsrates und den Prüfbericht des Genossenschaftsverbandes zu nehmen
Die wichtigste Pflicht der Mitglieder ist, „die Belange der Gesamtheit der Mitglieder im Rahmen der genossenschaftlichen Treuepflicht angemessen zu berücksichtigen“ (Auszug aus dem Genossenschaftsgesetz) und – bei Wohnnutzung – ihre monatliche Miete zu entrichten. Darüber hinaus müssen die Genossenschaftsanteile bezahlt werden.