MARO Mobilitätskonzept Teil 3

MARO sammelte Fakten und schafft künftig Platz für’s Radl

von Jutta Baltes, 25.05.2023

Projektleiter Ralf Schmid probierte es beim MARO Teamtag in Karlsfeld aus: Der Fahrrad-Doppelparker lässt sich einfach bedienen. Er wird künftig in den meisten Projekten eingesetzt

Der dritte Schwerpunkt des MARO-Mobilitätskonzepts befasst sich mit Fahrrädern. Denn denkt man darüber nach, auf das eigene Auto zu verzichten, fällt einem ganz schnell das Fahrrad als Alternative ein – mit und ohne Elektro-Antrieb.

Und sofort stellt sich für alle, die gerne radeln, eine Frage: Wo kann ich mein Rad abstellen? Oft gibt es darauf keine oder nur eine unbefriedigende Antwort. Denn in vielen – vor allem älteren – Wohnhäusern wurde einfach nicht daran gedacht, dass Fahrräder auch Stellplätze brauchen. 

Bei MARO ist das anders. In allen Projekten gibt es bereits Abstellmöglichkeiten für Fahrräder: In eigens dafür vorgesehenen Räumen oder Tiefgaragen-Flächen. Teilweise gab es auch schon spezielle Fahrradständer, die zugleich platzsparend und sicher sind. Aber: Eine einheitliche Lösung gab es bisher auch bei der MARO nicht.

Im Jahr 2020 machte sich das Projektleiter-Team darüber Gedanken und dachte sich Fragen für eine MARO-interne Erhebung aus. Sie sollten eine Antwort auf die Frage liefern, wieviel Platz die MARO künftig für Fahrräder einplanen muss – und für Lastenräder, Fahrradanhänger, Kinderwägen, Kinderräder und auch für Rollatoren. Projektleiterin Sabine Lenk: „Wir bauen Mehrgenerationen-Projekte, da wollen wir auch an die Mobilität aller denken – von den Kindern bis zu den Senioren.“

Heraus kam schließlich eine Berechnung, bei der der Flächenbedarf pro Wohnung ermittelt wurde – und zwar abhängig von Wohnungsgröße und Personenzahl. Das bedeutet, dass bei der MARO etwa für eine 3-Zimmer-Wohnung Platz für zwei überdachte, abschließbare Fahrrad-Stellplätze und für einen Stellplatz im Freien einkalkuliert werden, plus 0,5 Quadratmeter für die genannten Fahrzeuge plus anteilig Raum für das Lastenrad.

Denn: Auf Kosten der MARO Genossenschaft wurde schon bisher in einigen Projekten ein Lastenrad angeschafft.  Doch künftig wird das E-Lastenrad in allen Projekten, in denen das Mobilitätskonzept umgesetzt wird, sogar fest eingeplant. Welches Modell angeschafft wird, das bestimmt die Hausgemeinschaft. Das Rad steht natürlich allen Hausbewohner*innen zur Verfügung, die Nutzung wird ebenfalls gemeinschaftlich organisiert.  

Die Erkenntnisse aus der Befragung in den Häusern zum Bedarf von Fahrradstellplätzen und sonstigem Platzbedarf, wie zum Beispiel für Bobby-Cars, wurden von allen Projektleitern diskutiert  – und schließlich Vorstand und Aufsichtsrat vorgelegt. Die Regelungen sind nun beschlossene Sache: Sie sind Bestandteil der Bau- und Qualitätsbeschreibung bei neuen Projekten. 

Zum ersten Mal umgesetzt werden die Regeln in den geplanten Projekten in Wielenbach und Burgrain. Die doppelstöckigen Fahrradparker ermöglichen das Abstellen auch auf kleinerem Raum und wurden übrigens vom ADFC empfohlen. Sie sind in einigen Projekten schon eingebaut und haben sich dort – wie etwa in Unterwössen – bereits gut bewährt. Wenn möglich, sollen sie auch künftig Verwendung finden. 

Die ersten beiden Folgen im Blog:
MARO-Mobilitätskonzept Teil 1 Teure Tiefgaragen und „Leuchtturmprojekt“ in Wielenbach
MARO-Mobilitätskonzept Teil 2 Carsharing

Gut geparkt und sicher verstaut – und bereit für die nächste Fahrt

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