
So werden Sie Mitglied
Mitmachen ist unkompliziert und bezahlbar: Beim Eintritt in die Genossenschaft zeichnen neue Mitglieder drei sogenannte „Mitgliedsanteile” im Wert von zusammen 1.500 Euro, die in das Eigenkapital der Genossenschaft eingehen. Diese 1.500 Euro werden bei Austritt nach dem in der Satzung festgelegten Zeitraum rückerstattet. Wenn eine für Sie passende Wohnung fertiggestellt oder neu vergeben wird, zeichnen Sie weitere sogenannte „wohnungsbezogenen Pflichtanteile“. Die Höhe der wohnungsbezogenen Pflichtanteile fällt je nach Projekttyp, Größe und Zuschnitt der Wohnung unterschiedlich aus. Wenn gewünscht, fördert die KfW-Bank mit dem KfW Programm 134, den Erwerb von wohnungsbezogenen Pflichtanteilen.

Formulare und Dokumente
Alle für eine Mitgliedschaft nötigen Informationen und Dokumente finden Sie hier zum Download:
- unsere Satzung – die Basis unserer Arbeit
- den Antrag auf Mitgliedschaft – um sich für Wohnraum vorzumerken oder für einen Angehörigen als Mitglied vorzusorgen. Bitte senden Sie uns Ihren Antrag per Post oder Fax. Die benötigten Kontaktdaten finden Sie weiter unten.
- Informationspflicht gemäß EU-DSGVO
- unsere Grundsätze bei der Vergabe von Wohnungen an Mitglieder und der Vergabe von Plätzen in einer Wohngemeinschaft an Mitglieder
- den Antrag auf Mitgliedschaft und das Zeichnen von Anteilen – Geldanlage. Bitte senden Sie uns Ihren Antrag per Post oder Fax. Die benötigten Kontaktdaten finden Sie weiter unten.
- den Antrag für das Zeichnen von weiteren Anteilen, wenn Sie bereits Mitglied sind – Geldanlage. Bitte senden Sie uns Ihren Antrag per Post oder Fax. Die benötigten Kontaktdaten finden Sie weiter unten.
- der Freistellungsauftrag für Kapitalerträge – für eine Nichtveranlagungsbescheinigung müssen Sie sich an das Finanzamt wenden
- unverbindliche Orientierung der Fördergrenzen der EOF

Rechte und Pflichten der Mitglieder
Die Genossenschaft gilt als eine sehr demokratisch geprägte Rechtsform. So werden die Mitglieder auch außerhalb der jährlichen Mitgliederversammlung in das aktuelle Genossenschaftsgeschehen einbezogen und verfügen über eine Vielzahl von Rechten.
Zum Beispiel
• die Wahl des Aufsichtsrates, welcher den Vorstand bestellt
• ein umfassendes Auskunftsrecht
• das Recht, jederzeit Einsicht in die Bilanz, die Anmerkungen des Aufsichtsrates und den Prüfbericht des Genossenschaftsverbandes zu nehmen
Die wichtigste Pflicht der Mitglieder ist, „die Belange der Gesamtheit der Mitglieder im Rahmen der genossenschaftlichen Treuepflicht angemessen zu berücksichtigen“ (Auszug aus dem Genossenschaftsgesetz) und – bei Wohnnutzung – ihre monatliche Miete zu entrichten. Darüber hinaus müssen die Genossenschaftsanteile bezahlt werden.

Rechtzeitig investieren und zum richtigen Zeitpunkt partizipieren
Ihre Mitgliedschaft wirkt vom ersten Tag an, egal ob Sie sich für ein aktuelles Wohnprojekt interessieren, oder Ihre Wohnsituation in weiterer Zukunft verändern möchten. Sie fixieren Ihre Mitgliedschaft mit einer überschaubaren finanziellen Vorleistung in Form eines Mitgliedsbeitrags und nutzen so die Möglichkeit einer sofortigen oder späteren Bewerbung für sich oder einen Angehörigen in zukünftigen Projekten. Dadurch verschaffen Sie sich einen nennenswerten Vorteil. Die Dauer der Mitgliedschaft ist neben dem örtlichen Bezug ein mitentscheidender Faktor bei der Wohnungsvergabe. Zudem werden Sie als Mitglied regelmäßig über alle verfügbaren Wohnungen und neuen Projekte informiert.
Gleichzeitig setzen Sie mit Ihrer Mitgliedschaft ein deutliches Zeichen für unsere Idee einer lebendigen Gemeinschaft und stärken die Finanz- und Handlungskraft der Genossenschaft: Je breiter unsere Mitgliederbasis ist, umso mehr können wir für das Gemeinwohl bewirken!