
Bei Interesse und Fragen rufen Sie uns an:
Vlasta Beck
0 88 41 / 4 85 48 14
v.beck@maro-genossenschaft.de

Die MARO Wohngemeinschaften werden durch das Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege gefördert.
Ambulant betreute Demenz-Wohngemeinschaften Dietramszell, „Klangstein“ und „Mosaik“
Die Gemeinde Dietramszell liegt in der Region Bayerisches Oberland zwischen München und Bad Tölz, im nördlichen Teil des Landkreises. Dietramszell ist eine schöne historische Gemeinde und seine umliegenden Gemeindeteile sind noch durch einen ländlichen Charakter und die Traditionen des Oberlandes geprägt. Die Naturkulisse ist immer wieder beliebt als Drehort regionaler Serien (bekannt durch „Forsthaus Falkenau“) und wegen der noch bestehenden Klöster, Wallfahrtskirchen und einer Vielzahl an Kapellen – „Kreuzfelder“.
Hier erbauten wir, die MARO Genossenschaft, ab 2017 das Wohnprojekt „Am Kreuzfeld“.
So entstanden 8 genossenschaftliche 2 bis 3 Zimmer-Mietwohnungen, auf Wunsch auch als Förderwohnung (Programm EOF) mit Zuschuss vom Landratsamt. Weiter entstanden je 9 Einzelzimmer in zwei Demenz-Wohngemeinschaften. Die Wohngemeinschaften sind räumlich und wirtschaftlich getrennt.
Lage
Das Grundstück der Gemeinde Dietramszell liegt im Ortsteil „Am Kreuzfeld“ mit Anschluss an die Hauptstraße und den Ortskern. Durch die leichte Erhöhung des Grundstücks ist aus dem Obergeschoss ein schöner Panoramablick über die Voralpen und das nicht zur Bebauung zugelassene Kreuzfeld möglich. Alle wichtigen Besorgungen des täglichen Bedarfs, können zu Fuß erledigt werden. Die Verkehrsanbindung der ca. 5.400 Einwohner erfolgt im Wesentlichen über den angrenzenden Landkreis Miesbach (Holzkirchen) oder nach Süden über Bad Tölz.


Wohnungsschlüssel
In beiden Demenz-Wohngemeinschaften:
9 Einzelzimmer mit Bad, Gesamtfläche ca. 20 qm
Wohnküche, ca. 90 qm
Gemeinschaftsräume: Lagerräume, Waschküche, Gemeinschaftstoilette, Garten, Parkplätze
In unseren Wohngemeinschaften bieten wir unseren Bewohnern grundsätzlich Einzelzimmer mit Bad. Die Bäder, wie die gesamte Wohngemeinschaft, sind baulich, räumlich und in Bezug auf Orientierung immer auf die Bedürfnisse der an Demenz erkrankten ausgerichtet.
Vergabe der Plätze
Die nachfolgenden Kriterien werden herangezogen, um die Vergabe zu entscheiden. Die Kriterien sind gewichtet, die Gewichtung entspricht der absteigenden Abfolge. Die Entscheidung zur Vergabe erfolgt unter einer Gesamtschau aller Kriterien.
- Örtliche Verbundenheit: Dauer des Wohnsitzes am Ort des Projektes bzw. in der Region, Ort des Arbeitsplatzes des Mitglieds/Angehörigen, erfolgt durch den Umzug eine Familienzusammenführung, Engagement in Vereinen oder anderen Institutionen am Ort des Projektes.
- Dauer der Mitgliedschaft: Diese wird durch die Nummer des Mitglieds in der Mitgliederliste bestimmt.
- Zusammensetzung der Wohngemeinschaft
- Dringlichkeit: sowohl unvorhergesehene Ereignisse, die zu akuten Schwierigkeiten führen, als auch planbarer Bedarf, der aus bekannten Umständen entsteht.
Die Genossenschaft pflegt für jede Wohngemeinschaft eine Anwärterliste; die Vergabe wird zuerst unter den Mitgliedern durchgeführt, die auf der Anwärterliste stehen. Finden sich unter diesen Mitgliedern keine Mieter, so kann die Vergabe an alle Mitglieder der Genossenschaft erfolgen, also auch an jene, die nicht auf der Anwärterliste stehen. Erst im Anschluss erfolgt die Werbung um bzw. Vergabe an Personen, die noch nicht Mitglied in der Genossenschaft sind.
Gremiums-Beteiligung
Demenz-Wohngemeinschaften sind eine neue Wohnform, bei der die Angehörigen die Kontrolle und Verantwortung behalten. Sie bilden dazu ein Gremium. Die Menschen mit Demenz leben als Mieter in einer Gruppe von 9 oder 10 Personen – sie ist ihr „neues Zuhause“.
Dieses Gremium trägt die Verantwortung für das Gelingen der Wohngemeinschaft. So übernehmen sie die Planung, Gestaltung und Auswahl von Dienstleistern.In regelmäßigen Sitzungen, unterstützt durch eine erfahrene Moderation, werden alle notwendigen Tätigkeiten, der Tagesablauf, die Ernährung, Betreuung und Pflege, etc. besprochen, verhandelt, beschlossen und für dessen Umsetzung gesorgt. Eventuelle weitere Dienstleister werden beauftragt. Dieser „normale“ Alltag berücksichtigt die speziellen Bedürfnisse, Biographien, Vorlieben der Mieter und soll ein Leben „wie zu Hause“ ermöglichen. Selbstverständlich können die Mieter auch bei steigendem Pflegebedarf Teil der Gemeinschaft bleiben und bis zu Ihrem Tode in der WG wohnen.