–– Wohngemeinschaft Unterhaching

Bei Interesse und Fragen uns an:

Frau Vlasta Beck
0 88 41 / 4 85 48 14
v.beck@maro-genossenschaft.de

Ambulant betreute Demenz- Wohngemeinschaft Unterhaching, „Biberbau an der Stumpfwiese“

Die Gemeinde Unterhaching ist die zweitgrößte Gemeinde im oberbayerischen Landkreis München und liegt Luftlinie 10 Kilometer südlich der bayerischen Landeshauptstadt. Sie befindet sich an der Bahnstrecke München Ost-Deisenhofen, die durch die Münchner S-Bahnlinie S3 von Mammendorf nach Holzkirchen bedient wird. Die erste Besiedlung des Hachinger Tals kann anhand von Gräberfunden zurück bis mindestens 1100 v. Chr. nachgewiesen werden.
Hier baut die MARO Genossenschaft seit Sommer 2019 das Mehrgenerationen-Wohnen und eine Demenz- WG mit dem Namen „Biberbau an der Stumpfwiese“. Der Name kommt von der Biberger Straße, die am Grundstück vorbeiführt.
Das Grundstück pachten wir von der GWU Unterhaching. Für die Konditionen und das Baurecht möchten wir uns herzlich bei der Gemeinde Unterhaching bedanken.
Bis Anfang 2021 entstehen 21 genossenschaftliche Mietwohnungen und eine Demenz-Wohngemeinschaft mit 10 Plätzen. Bis auf die Maisonette-Wohnungen sind alle Wohnungen barrierefrei.
Eine gesunde Mischung der Generationen ist uns wichtig, daher bieten wir von 2-Zimmer-Wohnungen bis zur 5-Zimmer-Familienwohnung jede Größe an, auf Wunsch auch als Förderwohnung (Programm EOF) mit Zuschuss vom Landratsamt.


Lage

Die Wohnungen in der Wohnanlage orientieren sich auf den ruhigen, nach Süden geöffneten Innenhof. Schräg über die Biberger Straße beginnt der Landschaftspark Hachinger Tal. Einkaufsmöglichkeiten sind in der unmittelbaren Umgebung; die S-Bahn ist fußläufig gut zu erreichen.

Die MARO Wohngemeinschaften werden durch das Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege gefördert.

–– Wohngemeinschaft Unterhaching

Weitere Informationen zum Projekt Unterhaching

10 Einzelzimmer mit Bad, Gesamtfläche ca. 20 qm
Wohnküche, ca. 90 qm
Gemeinschaftsräume: Lagerräume, Waschküche, Gemeinschaftstoilette, ein Gästezimmer, Garten, Parkplätze

In unseren Wohngemeinschaften bieten wir unseren Bewohnern grundsätzlich Einzelzimmer mit Bad. Die Bäder, wie die gesamte Wohngemeinschaft, sind baulich, räumlich und in Bezug auf Orientierung immer auf die Bedürfnisse der an Demenz erkrankten oder der pflegebedürftigen Menschen ohne demenzielle Erkrankung ausgerichtet.

Juli 2019: Spatenstich und Baubeginn
Q2 2021: Fertigstellung und Einzug

Unsere Demenz-und Pflege-Wohngemeinschaften sind genossenschaftliche Mietwohnungen.
Da in der Pflege-und Demenz-WG keine Wohnungs-Pflichtanteile zu entrichten sind, ist die Genossenschaft hier mit den Mitgliedsanteilen der Mieter von 3 Anteilen á 500€ pro Person vor einem Ausfall der Mieten geschützt.
Es gibt die Möglichkeit Einkommen-orientierten Wohnraumförderung Bayern (EOF) zu beantragen.
Ob die Voraussetzungen für eine Förderung gegeben sind erfahren Sie in der Förderübersicht. Für eine persönliche Beratung wenden Sie sich an ihr Landratsamt.
Hier finden Sie eine Übersicht der Grundrisse.

Die Wohngemeinschaften entstehen im Genossenschaftsmodell. Das bedeutet:

  • Wohnraum auf Lebenszeit
  • langfristig stabile Mieten
  • Bewohner-und/oder Angehörigen-Beteiligung bei Bewirtschaftung
  • Entscheidungs- und Mitspracherecht im Rahmen des Gremiums der Selbstbestimmung

Allgemeine Vergabekriterien
Die nachfolgenden Kriterien werden herangezogen, um die Vergabe zu entscheiden.
Die Kriterien sind gewichtet, die Gewichtung entspricht der absteigenden Abfolge.
Die Entscheidung zur Vergabe erfolgt unter einer Gesamtschau aller Kriterien.

  • Örtliche Verbundenheit : Dauer des Wohnsitzes am Ort des Projektes bzw. in der Region, Ort des Arbeitsplatzes des Mitglieds/Angehörigen, erfolgt durch den Umzug eine Familienzusammenführung, Engagement in Vereinen oder anderen Institutionen am Ort des Projektes.
  • Dauer der Mitgliedschaft: Diese wird durch die Nummer des Mitglieds in der Mitgliederliste bestimmt.
  • Zusammensetzung der Wohngemeinschaft
  • Dringlichkeit: sowohl unvorhergesehene Ereignisse, die zu akuten Schwierigkeiten führen, als auch planbarer Bedarf, der aus bekannten Umständen entsteht.

Die Genossenschaft pflegt für jede Wohngemeinschaft eine Anwärterliste; die Vergabe wird zuerst unter den Mitgliedern durchgeführt, die auf der Anwärterliste stehen. Finden sich unter diesen Mitgliedern keine Mieter, so kann die Vergabe an alle Mitglieder der Genossenschaft erfolgen, also auch an jene, die nicht auf der Anwärterliste stehen. Erst im Anschluss erfolgt die Werbung um bzw. Vergabe an Personen, die noch nicht Mitglied in der Genossenschaft sind.

Demenz-Wohngemeinschaften sind eine neue Wohnform, bei der die Angehörigen die Kontrolle und Verantwortung behalten. Sie bilden dazu ein

Demenz-Wohngemeinschaften sind eine neue Wohnform, bei der die Angehörigen die Kontrolle und Verantwortung behalten. Sie bilden dazu ein Gremium. Die Menschen mit Demenz leben als Mieter in einer Gruppe von 9 oder 10 Personen – sie ist ihr „neues Zuhause“.
Dieses Gremium trägt die Verantwortung für das Gelingen der Wohngemeinschaft. So übernehmen sie die Planung, Gestaltung und Auswahl von Dienstleistern.In regelmäßigen Sitzungen, unterstützt durch eine erfahrene Moderation, werden alle notwendigen Tätigkeiten, der Tagesablauf, die Ernährung, Betreuung und Pflege, etc. besprochen, verhandelt, beschlossen und für dessen Umsetzung gesorgt. Eventuelle weitere Dienstleister werden beauftragt. Dieser „normale“ Alltag berücksichtigt die speziellen Bedürfnisse, Biographien, Vorlieben der Mieter und soll ein Leben „wie zu Hause“ ermöglichen. Selbstverständlich können die Mieter auch bei steigendem Pflegebedarf Teil der Gemeinschaft bleiben und bis zu Ihrem Tode in der WG wohnen.

Vorn heraus ein Garten, hinten auch. So lässt sich gutes Wetter in der Wohngemeinschaft geniessen, für Bewohner und Besucher.